Immobilienrecht

Miet- und Wohnungseigentumsrecht (Privat- und Gewerberaum)

Im Immobilienrecht sind wir überwiegend bei der Übertragung von Immobilieneigentum in Wohnlagen von Hamburg und den Nordfriesischen Inseln Amrum, Föhr und Sylt tätig.

Wir entwerfen die erforderlichen Verträge selbst oder überprüfen bereits bestehende Vertragsentwürfe und begleiten unsere Mandanten bei der Vertragsabwicklung und dem Notartermin bis hin zur Grundbucheintragung oder einer gegebenenfalls gerichtlichen Durchsetzung.

Nachfolgend geben wir einen kurzen Überblick der überwiegenden immobilienrechtlichen Tätigkeiten der Kanzleien in Stichworten:


  • Beratung und Vertretung in allen Stadien des Erwerbs, des Verkaufs, der Schenkung, der Vermietung und der Vererbung einer Immobilie
  • Erstellung individueller Miet-, Kauf-, Schenkungs- und Erbverträge
  • Überprüfung von bestehenden Miet-, Kauf-, Schenkungs- und Erbverträgen
  • Vertretung bei Streitigkeiten aus gewerblichen und privaten Mietverträgen (z.B. bei Kündigungen, Räumungsaufforderungen, Schönheitsreparaturen, Mietminderungen und Mieterhöhungen)
  • Baustreitigkeiten: Beratung und Vertretung bei Zahlungs- und Gewährleistungsansprüchen
  • Grundstücks- & Wohnungseigentumsrecht: insbesondere Erstellung und Prüfung von Kaufverträgen
  • Architekten- & Ingenieursrecht: z.B. Haftungsrecht und Honorarrecht
  • Maklerrecht: z.B. Streitigkeiten aus Maklerprovisionen





 
 
 
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